Die Diagnose von ADHS im Licht der Neurodiversität: Von der Defizit- zur Differenzperspektive

Die ADHS-Diagnostik steht vor einem paradigmatischen Wechsel. Traditionell pathologiezentriert (DSM-5; APA, 2013), betont sie Verhaltensdefizite wie Unaufmerksamkeit und Impulsivität als Beeinträchtigungen, die quantifiziert und therapiert werden (DGKJP/DGPPN, S3-Leitlinie, 2018). Dies legitimiert Interventionen, birgt jedoch das Risiko einer einseitigen Defizitorientierung.

 

Gegengewichtet wird dies durch das Neurodiversitätsmodell (Singer, 1998), das ADHS als neurologische Variation konzipiert – nicht als Störung, sondern als Konstitution mit kontextabhängigen Implikationen. Beeinträchtigung entsteht primär durch Umwelt-Nichtanpassung, nicht intrinsische Defizite (Chapman, 2021).

 

Implikationen für die Praxis:
Eine integrierte Diagnostik erfordert qualitative Ergänzungen: Erstellung eines „spiky cognitive profiles“ zur Kartierung von Stärken (z.B. Hyperfokus, laterales Denken) neben Schwächen; kontextuelle Symptom-Analyse; kollaborative Psychoeducation. Dies transformiert die Diagnose von pathologischer Etikettierung zu profilkonturierter Selbstreflexion (Streif, 2023).

 

Kritische Reflexion: Neurodiversität riskiert Bagatellisierung realer Dysfunktionen und kollidiert mit systemischen Anforderungen (z.B. Abrechnungscodes). Synthese ist essenziell: Defizitvalidierung für Therapie, Diversitätsaffirmation für Empowerment.

 

Quellen: APA (2013); DGKJP/DGPPN (2018); Singer (1998); Chapman (2021); Streif (2023).